Die
gesetzliche Rentenversicherung ist ein spezieller Teil der Altersvorsorge.
Hierbei findet man es in der ersten Säule, unter der gesetzlichen Vorsorge
zusammen mit der Berufsständischen Versorgung, der Alterssicherung der
Landwirte und der Beamtenversorgung. Dadurch wird auch das Ziel dieser
Versicherung erklärt: finanzielle Hilfe nach der Beendung der beruflichen
Tätigkeit anzubieten. Das Leben wird ein bisschen schwerer, wenn man keinen
Lohn mehr bekommt, trotzdem noch Ausgaben hat, wenn man das Leben weiterhin
genießen will, und zwar ohne viele Einschränkungen. Die gesetzliche Rente dient
als eine ersätzende Geldquelle, die vor den Geldsorgen beschützen kann.
Die gesetzliche
Rentenversicherung ist eine staatliche
Absicherung,
eine Pflichtversicherung für die abhängig tätige Personen, zum Beispiel für
abhängig tätige Lehrer, Erzieher, Handwerker, Hebammen, Künstler, für Bezieher
von Lohnersatzleistungen, Pflegepersonen usw., das gilt aber ebenso auch für
die Auszubildenden. Die Leistungen die diese Versicherungsnehmer bekommen sind
unterschiedlich. Hierbei handelt es sich um drei verschiedene Risiken, die mit
dieser Versicherung abgesichert werden können: Todesfall, verminderte
Erwerbsfähigkeit und Alter. Für alle Versicherungsfälle existieren passende
finanzielle Leistungen: Hinterbliebenenrente – darunter Waisenrente, Witwen-
oder Wiwerrente –, Erwerbsminderungsrente und Altersrente.
Die
heutige Situation ist aber nicht ganz so sonnig, denn viele behaupten, vor
allem Mitglieder befürchten, dass sie im Alter keine finanzielle Hilfe mehr
bekommen werden. Die heutigen Beiträge werden nicht mehr angespart, die Zahl
der gegenwärtiger Rentner ist so hoch, dass die Summen auch gleich
weitergegeben werden müssen. Diese Zahl steigt auch kontinuirlich, während die
Zahl der Einzahler sinkt. In einigen Jahren werden nicht genügend Einzahler
sein, die die Rentner finanziell aufrecht erhalten können. Viele raten zu einer
zusätzlichen Absicherung, wie zum Beispiel die private Rente.