Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein spezieller Teil der Altersvorsorge. Hierbei findet man es in der ersten Säule, unter der gesetzlichen Vorsorge zusammen mit der Berufsständischen Versorgung, der Alterssicherung der Landwirte und der Beamtenversorgung. Dadurch wird auch das Ziel dieser Versicherung erklärt: finanzielle Hilfe nach der Beendung der beruflichen Tätigkeit anzubieten. Das Leben wird ein bisschen schwerer, wenn man keinen Lohn mehr bekommt, trotzdem noch Ausgaben hat, wenn man das Leben weiterhin genießen will, und zwar ohne viele Einschränkungen. Die gesetzliche Rente dient als eine ersätzende Geldquelle, die vor den Geldsorgen beschützen kann.

            Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine staatliche Absicherung, eine Pflichtversicherung für die abhängig tätige Personen, zum Beispiel für abhängig tätige Lehrer, Erzieher, Handwerker, Hebammen, Künstler, für Bezieher von Lohnersatzleistungen, Pflegepersonen usw., das gilt aber ebenso auch für die Auszubildenden. Die Leistungen die diese Versicherungsnehmer bekommen sind unterschiedlich. Hierbei handelt es sich um drei verschiedene Risiken, die mit dieser Versicherung abgesichert werden können: Todesfall, verminderte Erwerbsfähigkeit und Alter. Für alle Versicherungsfälle existieren passende finanzielle Leistungen: Hinterbliebenenrente – darunter Waisenrente, Witwen- oder Wiwerrente –, Erwerbsminderungsrente und Altersrente.

            Die heutige Situation ist aber nicht ganz so sonnig, denn viele behaupten, vor allem Mitglieder befürchten, dass sie im Alter keine finanzielle Hilfe mehr bekommen werden. Die heutigen Beiträge werden nicht mehr angespart, die Zahl der gegenwärtiger Rentner ist so hoch, dass die Summen auch gleich weitergegeben werden müssen. Diese Zahl steigt auch kontinuirlich, während die Zahl der Einzahler sinkt. In einigen Jahren werden nicht genügend Einzahler sein, die die Rentner finanziell aufrecht erhalten können. Viele raten zu einer zusätzlichen Absicherung, wie zum Beispiel die private Rente.